FAQ
Kurze Antworten. Fakten zur Pflicht nur mit Quelle.
Verlässt meine Rechnung den Browser?
Nein. Die Datei wird nur lokal gelesen. Es gibt keinen Upload, keine Speicherung und kein Protokoll der Rechnungsinhalte.
Welche Formate werden erkannt?
UBL Invoice, UBL CreditNote, UN/CEFACT CrossIndustryInvoice sowie PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD/Factur-X, typische Dateinamen wie factur-x.xml).
Was bedeutet die technische Prüfung?
Der Tester prüft Wohlgeformtheit, erkanntes Profil, Pflichtfelder, Rechenwege und einige Formate (IBAN, Datum, Leitweg-ID). Er ersetzt keinen vollständigen Schematron-Lauf und keine rechtliche Prüfung.
Ist das Ergebnis eine Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Es wird keine Rechtssicherheit zugesagt. Maßgeblich sind EN 16931, die XRechnung-Spezifikation, das UStG und die Schreiben der Finanzverwaltung.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Für Umsätze nach dem 31. Dezember 2024 zwischen inländischen Unternehmern gilt regelmäßig die Pflicht zur E-Rechnung. Grundlage: Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) und § 14 UStG. Die Verwaltungsauffassung steht im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und in den BMF-FAQ.
Reicht ein einfaches PDF?
Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ein einfaches PDF ohne XML ist eine sonstige Rechnung. Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung.
Werden Cookies gesetzt?
Nein. Optional kann der Hell-/Dunkelmodus im localStorage deines Browsers liegen. Cloudflare Web Analytics arbeitet ohne Cookies, sobald ein Beacon-Token gesetzt ist.
Woher stammen die Beispielrechnungen?
Sie sind selbst erzeugt und enthalten Testdaten. Lizenz: CC0. Siehe public/samples/README.md.